Bundesverfassungsgericht erlaubt Sampling in der Musik
Das wird nicht nur Hip Hopper freuen: Sampling, also die Übernahme fremder Musikschnipsel, um darauf eigene, neue Musik zu machen, ist erlaubt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Freibriefen zu Musikklau oder wildem Kopieren ist das allerdings nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Sampling in der Musik erlaubt ist. Der Senat gab damit einer Verfassungsbeschwerde imseit Jahren schwelenden Streit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und der Elektronikband Kraftwerk statt.
Streit ums Sampling: Worum ging es?
Moses Pelham hatte für das Lied „Nur mir“ mit Sabrina Setlur eine zweisekündige Rhythmussequenz aus der Tonspur des Musikstücks „Metall auf Metall“ der Band „Kraftwerk“ übernommen und dem Song unterlegt – ohne zu fragen. Kraftwerk ging dagegen vor – es entspann sich ein Gerichtsstreit, der mittlerweile gut zehn Jahre dauert. Kraftwerk berief sich auf das Urheberrecht, Moses Pelham auf die künstlerische Freiheit.
Was entschied das Bundesverfassungsgericht?
Letzteres sah auch das Bundesverfassungsgericht so. „Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben“, formulierte das Gericht in schönstem Juristendeutsch in einer Presseerklärung.
Was bedeutet das Urteil konkret?
Die Karlsruher Richter stellten fest, dass Sampling – also die Übernahme ganz kurzer Ausschnitte aus fremden Musikstücken für die Verwendung in einem eigenen, neuen Song – erlaubt ist. Das falle unter die Kunstfreiheit. Der Bundesgerichtshof, der das 2012 noch anders gesehen hatte, muss den Fall nun neu bewerten.
Für Musiker – etwa aus dem Bereich Hip Hop – wird es künftig also etwas leichter und rechtssicherer. Sie dürfen sampeln, ohne gleich Angst vor Abmahnung und Schadensersatzforderungen haben zu müssen. Die Grenzen des Sampling, also in welcher Länge und Form übernommen werden darf, muss nun allerdings erst entschieden werden. Auch wird geprüft werden, ob dan zum Beispiel Geld fließen muss zwischen dem Urheber und demjenigen, der sampelt.
Darf ich künftig fremde Musik einfach so kopieren?
Nein, keinesfalls. Die Entscheidung betraf ausschließlich die Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträgern im Wege des sogenannten Samplings. Wer fremde Musik einfach so kopiert und womöglich auch noch weiterverbreitet, muss auch weiterhin mit Abmahnungen und teuren Klagen rechnen.