19-Jähriger muss wegen Facebook-Drohungen über zwei Jahre in Haft
Weil er bei Facebook zwei Menschen mit dem Tod bedrohte, muss ein 19-Jähriger über zwei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Augsburger Amtsgericht entschieden.
Der junge Mann hatte im April 2016 auf der Facebook-Seite seiner ehemaligen Freundin gedroht, dass er der 16-Jährigen und ihrem neuen Freund „die Zunge abschneiden, die Hände abhacken, die Augen ausstechen und die Kehle durchschneiden“ werde.
Der so bedrohte neue Freund der 16-Jährigen erstattete Anzeige bei der Polizei. Es kam zu Ermittlungen – und zur Anklage gegen den 19-Jährigen. Der räumte vor Gericht die Taten ein. „Ich hätte an dem Abend das Handy weglegen sollen“, meinte der junge Mann vor Gericht.
Er tat es aber nicht. Weil er zum Zeitpunkt der Drohungen bei Facebook unter offener Bewährung stand, bildete das Jugendschöffengericht eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten – was wegen der Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.