Vertrag kündigen ist jetzt auch per Mail möglich

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Vertragskündigungen sind nun auch per Fax, Mail, oder sogar per Facebooknachricht möglich. Bild: Gunnar3000/fotolia.com

Wer einen Vertrag kündigen will, musste bisher oft mühsam einen Brief tippen, unterschreiben, und dann zur Post bringen. Diese Zeiten sind seit 1. Oktober vorbei. Vertragskündigungen sind nämlich nun auch per Fax, Mail, oder sogar per Facebooknachricht möglich.

Seit 1. Oktober 2016 ist es für Verbraucher einfacher, einen Vertrag zu kündigen. Bisher hatten viele Firmen in ihren AGB stehen, dass eine Kündigung des Vertrages in Schriftform erfolgen müsse – Kunden waren damit also gezwungen, per unterschriebenem Brief zu kündigen.

Das ist Vergangenheit. Denn am 1. Oktober wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert. Neu geregelt wurde darin § 309 Nr. 13 BGB.  In ihm ist nun festgelegt, dass Erklärungen von Kunden allenfalls in Textform gefordert werden dürfen in AGB, nicht mehr in Schriftform.

Das bedeutet: Kunden können Verträge, die seit 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, nun immer auch per Mail oder Telefax kündigen, egal auf welche Art der Vertrag geschlossen wurde. Rechtsanwalt Udo Vetter geht in seinem lawblog.de noch weiter. Demnach könne man seine Kündigung nun auch per maschinell erstelltem Brief, SMS, Online-Chat des Unternehmens, Facebook-Nachricht bzw. Direct Message über Twitter oder WhatsApp-Nachricht schicken – und sie sei gültig. „Wirksam ist die Kündigung aber natürlich nur dann, wenn die Firma den Vertragspartner ausreichend identifizieren kann“, betont Vetter weiter. „Man sollte also auf jeden Fall die Kunden-Nummer angeben sowie Namen und Adresse und genau mitteilen, welchen Vertrag man zu welchem Zeitpunkt kündigen will.“