Vorratsdatenspeicherung: Threema-Entwickler prüfen Weggang aus der Schweiz
Der Messenger Threema ist – im Gegensatz zu WhatsApp – für seine Sicherheit bekannt. Doch nun droht den Betreibern des Schweizer Dienstes Unheil – in Form der Vorratsdatenspeicherung. Die überlegen nun, ob sie das Land verlassen sollen.
Threema hat aktuell rund 4,5 Millionen Nutzer. Beliebt ist die App auch deshalb, weil sie verschlüsselte Nachrichten verschickt – und mit dem Betreiber-Standort Schweiz recht sicher vor dem Zugriff von Behörden scheint.
Noch. Denn auch die Schweiz rüstet um Kampf gegen den Terror auf. Und dazu gehört ein neues Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf), das gerade erarbeitet wird. „Der Entwurf gibt den Strafverfolgungsbehörden praktisch einen Blankocheck“, berichtet medium.com. Denn in dem Entwurf heiße es, in Ausnahmefällen könne jedes Unternehmen, das Apps mit einer Chatfunktion anbiete, gezwungen werden, eine Vorratsdatenspeicherung anzulegen. Zu diesen Ausnahmefällen gehören demnach unter anderem Terroranschläge.
Die Threema-Entwickler halten von einer solchen Vorratsdatenspeicherung allerdings sehr wenig – kein Wunder, ist Datenschutz doch eines der Hauptverkaufsargumente der kostenpflichtigen App.. “Sollten wir vom Gesetz gezwungen werden, eine Vorratsdatenspeicherung anzulegen, werden wir prüfen, unsere Server und gegebenenfalls auch unseren Geschäftssitz ins Ausland zu verlagern”, zitiert medium.com Threema-Mitgründer Martin Blatter. “Wir haben dazu juristische Abklärungen in Auftrag gegeben.” Eine Vorratsdatenspeicherung „widerspricht unserer Philosophie”, so Blatter.
Völlig unklar sei, was die staatliche DAtenspeicherung überhaupt bringe, heißt es in dem Bericht weiter. Laut Transparenzbericht könne Threema nicht einmal die Handynummer oder die Mail der Nutzer angeben, falls diese nicht mit der App verknüpft sind. Bereitstellen könne Threema nur den öffentlichen Nutzerschlüssel und das Datum des letzten Logins.
Bislang habe Threema erst ein einziges Mal Daten herausgegeben – an eine ausländische Behörde in einem Rechtshilfeverfahren.