Urteil: Facebook muss Hass-Postings zu Asylbewerber nicht suchen und löschen
Im Streit um verleumderische Postings über einen syrischen Flüchtling hat Facebook vor Gericht einen Erfolg erzielt. Wie das Landgericht Würzburg entschied, muss das Netzwerk diese Falschmeldungen nicht gezielt suchen und löschen.
Der betroffene Asylbewerber, der vor gut eineinhalb Jahren ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht hatte, wird seit langem bei Facebook verleumdet. Unbekannte Täter hatten mehrfach Foto-Montagen erstellt und behaupteten, er sei ein Krimineller oder gar ein Attentäter.
Der Syrer wollte sich das nicht länger gefallen lassen. Er forderte Facebook auf, nicht nur den verleumderischen Originalbeitrag, sondern auch alle geteilten Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht tat, beantragte der Mann eine einstweilige Verfügung gegen Facebook.
Nun verhandelte das Landgericht Würzburg über den Fall – und kam zum Schluss, die Verfügung nicht zu erlassen. Facebook habe sich die Verleumdungen nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb auch nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, erklärte der Vorsitzende Richter sein Urteil. Das Soziale Netzwerk sei weder Täter, noch Teilnehmer an den Verleumdungen, sondern schlichtweg eine Art Provider – und damit erst ab Kenntnis für strafbare Inhalte haftbar.
Ob Facebook angesichts der Schwere der Persönlichkeitsverletzungen nicht doch verpflichtet sei, Hass-Postings gegen den Syrer zu suchen und zu löschen, wollte das Würzburger Gericht nicht im Eilverfahren klären. Dies müsse in einem Hauptsacheverfahren geschehen, so die Richter, die am ersten Verhandlungstag eingeräumt hatten, sich in die gesamte Problematik erst einarbeiten zu müssen. „Wir haben den Nachteil, dass die gesamte Kammer nicht bei Facebook ist“, sagte Richter Volkmar Seipel laut Spiegel Online über sich und seine Beisitzer.
Ob es zu einem solchen Verfahren kommt, ist allerdings fraglich. Der Anwalt, der den Syrer vertrat, kündigte an, seinen Mandaten nicht weiter zu vertreten – er hatte eine Morddrohung erhalten.