Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion
Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion in Deutschland verboten. Gegen mehrere Angebote im Internet sei man bereits vorgegangen, so die Behörde.
Wer im Internet nach einer Kinderuhr mit Babyphone-Funktion und GPS-Ortung sucht, wird schnell fündig. Diverse Anbieter tummeln sich auf dem Markt, Zielgruppe der Smartwatches sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren – oder genauer: Deren Erziehungsberechtigte. Denn solche Uhren geben besorgten Eltern die Möglichkeit, ihre Sprösslinge rund um die Uhr zu überwachen, zu orten, abzuhören.
Legal wird es solche Lausch-Uhren allerdings in Deutschland bald nicht mehr geben. Denn die Bundesnetzagentur hat sie jetzt verboten. „Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der Behörde zufolge werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt. Und das sei eben nicht legal.
Die betroffenen Uhren – konkrete Marken und Modelle nannte die Bundesnetzagentur nicht – verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet.
Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Und genau das ist in Deutschland verboten.
Kinderuhr mit Babyphone-Funktion verboten
Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.
Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist zu finden unter www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras. Dort befindet sich auch eine Übersicht über Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Regulierer gegen Kinderspielzeug vorgehen, über das illegal abgehört werden kann. Erst im Februar hatte die Agentur eine Puppe namens „Ceyla“ aus dem Verkehr gezogen. Auch sie hatte eine unerlaubte funkfähige Sendeanlage integriert.