Netzagentur warnt vor Telefon-Abzocke mit Nummern aus Tunesien und Burundi

Unbekannte Täter zocken derzeit mit ausländischen Rufnummern ab. Symbolbild: Andreas/fotolia.com

Wer aktuell Anrufe bekommt, die mit Zahlen wie +216, 00216, +257 oder 00257 beginnen, sollte äußerst misstrauisch sein. Die Bundesnetzagentur warnt vor einer neuen Welle von Lockanrufen („Ping-Anrufen„) mit ausländischen Nummern. Für hunderte missbrauchter Nummern wurde die Abrechnung bereits verboten.

Bei der Bundesnetzagentur gingen in letzter Zeit zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu sogenannten Ping-Anrufen ein. Die Masche bei dieser Telefon-Abzocke ist seit Jahren immer gleich: Die Täter rufen automatisiert tausende Telefonbesitzer durch und lassen es nur ganz kurz klingeln. Auf dem Telefon- oder Handydisplay wird dann eine bestimmte Nummer als „Anruf in Abwesenheit“ angezeigt.

Durch den Anruf soll die Opfer dazu gebracht werden, die angezeigte Nummer anzurufen. Ein teures Vergnügen: „Ein Rückruf dieser Nummern ist oft mit hohen Kosten verbunden, teilweise in Höhe von mehreren Euro pro Minute“, so die Bundesnetzagentur.

Verbraucher erhalten derzeit insbesondere Anrufe unter Anzeige ausländischer Rufnummern. Aktuell gehen bei der Netzagentur vor allem Beschwerden zu Rufnummern aus Tunesien (Vorwahl +216 bzw. 00216) und Burundi (Vorwahl +257 bzw. 00257) ein. „Die entsprechenden Landesvorwahlen können auf den ersten Blick mit lokalen Vorwahlen (Ortsnetzkennzahlen) verwechselt werden“, so die Regulierer.

Die Netzagentur ist in den vergangenen Wochen mehrfach gegen die Telefon-Abzocke aktiv geworden. Für mehrere hundert ausländische Nummern wurde die Abrechnung untersagt. Eine Liste der betroffenen Nummern ist hier zu finden.

Um sich gegen Ping-Anrufe zu schützen, ist vor allem gesundes Misstrauen angesagt. Wer einen Anruf in Abwesenheit auf seinem Smartphone vorfindet, sollte sich die Nummer genau ansehen. Bei unbekannten Nummern, vor allem aus dem Ausland, oder bei Premium-Nummern wie 0900  ist äußerste Vorsicht angesagt. Wer bereits auf die Masche hereingefallen ist, sollte sich sofort an die Bundesnetzagentur wenden. Diese kann durch ein Inkassoverbot dafür sorgen, dass kein finanzieller Schaden eintritt.

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