Netzagentur: Beschwerden über Lockanrufe stark gesunken

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Die Zahl der Beschweden über betrügerische Lockanrufe ist in den vergangenen Monaten deutlich gesunken. Das berichtet die Bundesnetzagentur – und meldet zugleich neue Maßnahmen gegen Telefonabzocker.

Die Bundesnetzagentur ist erneut gegen Ping-Anrufe vorgegangen und hat die Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen zu mehreren weißrussischen Rufnummern untersagt. Die betroffenen Nummern haben Ähnlichkeit mit Vorwahlen in Sachsen. Mobilfunkkunden gehen in diesem Fall möglicherweise davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Ortsnetzrufnummer erhalten haben und rufen zurück.

Die Vorwahl von Weißrussland ähnelt der deutschen Vorwahl 0375. Unter der Vorwahl 0375 sind die Städte Lichtentanne, Sachs, Oelsnitz/Erzgebirge, Steinpleis, Stenn, Wilkau-Haßlau und Zwickau erreichbar.

Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten. Knapp 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Anrufe beschwert.

Die Agentur hat nun zu den weißrussischen Rufnummern verfügt, dass Mobilfunknetzbetreiber Verbrauchern die Kosten, die durch die Anwahl dieser Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung stellen dürfen.

Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, dürfen die Netzbetreiber diese Forderungen nicht mehr eintreiben. Haben Verbraucher bereits Rechnungen bezahlt, sollten sie mit Unterstützung der Verbraucherzentralen versuchen, das Geld zurückzufordern.

Durch das Verbot der Abrechnung dieser Verbindungen werde das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv, so die Behörde. „Wir gehen weiterhin konsequent gegen Ping-Anrufe vor. Der Schutz der Verbraucher vor telefonischer Belästigung hat für uns Priorität“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der deutliche Rückgang der Beschwerden über Ping-Anrufe zeigt, dass unsere Maßnahmen erfolgreich sind. Gerade die Preisansageverpflichtung hat Wirkung gezeigt.“

Ping-Anrufe sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen. Wenn Mobilfunkkunden die Nummer zurückrufen, erreichen sie häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen.

Erreichten die Bundesnetzagentur in den Monaten Oktober bis Dezember 2017 noch 61.000 Beschwerden, sind die Beschwerden in der Zwischenzeit deutlich zurückgegangen. Knapp 8.000 Beschwerden sind von Januar bis Ende April 2018 eingegangen.

Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Der Anrufer erfährt so zu Beginn des Telefonats, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer anwählen wird.

Unabhängig davon rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern davon ab, ausländische Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Vorfälle bei der Bundesnetzagentur melden

Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angehordnet wurden, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste. Verbraucher, die ebenfalls von Ping-Anrufen betroffen sind, können sich unter www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur melden.