Kostenfallen, Abofallen und Webseiten mit versteckten Preisen lauern zu Hunderten im Internet. Fallen Sie nicht darauf herein. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie dubiose Internetseiten und Geschäftemacher erkennen.
Seriöse Unternehmen informieren ihre Kunden klar und deutlich über die Kosten, die bei der Nutzung ihrer Dienste anfallen. Das ist auch gesetzlich so vorgeschrieben, sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch in der Preisangabenverordnung. Wenn Sie die Kostenpflicht nicht, nur in den AGB, im Kleingedruckten am unteren Seitenrand oder irgendwo im Fließtext versteckt auf einer Internetseite entdecken, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Seite von Abzockern.
Regel 1: Achten Sie immer darauf, ob irgendwo links, rechts oder unten versteckt auf einer Internetseite von Preisen oder Kosten die Rede ist!
Die Masche der Abzocker ist immer gleich. Die Täter locken mit großen Versprechen, bunten Bildchen und fröhlichen Farben. Und im Mittelpunkt ihrer Seiten steht immer ein Formular, in das man seine Daten eintragen soll – also Name, Mailadresse, Adresse, möglicherweise auch noch Geburtsdatum und Telefonnummer. Vorsicht, wenn Sie im Internet für – scheinbar kostenlose – Dienste persönliche Daten verraten müssen.
Regel 2: Seien Sie immer äußerst vorsichtig, wenn Sie für die Nutzung von (vermeintlich kostenlosen) Diensten private Daten herausgeben müssen!
Abzocker-Seiten funktionieren – wie oben schon geschildert – immer nach dem gleichen Prinzip. So soll man nach der Eintragung seiner persönlichen Daten immer per Checkbox die nicht weiter ausgeführten AGB, „Kunden-Infos“, „Verbraucherinformationen“ oder ein „Werbe-Einverständnis“ bestätigen – in denen regelmäßig die vermeintliche Kostenpflicht versteckt wird:
Regel 3: Bestätigen Sie niemals etwas, das Sie nicht vorher gründlich und ausführlich durchgelesen haben! Das gilt auch – und vor allem – für das nervige Kleingedruckte.
Abzocker im Internet setzen fast immer auf Gier und Kostenlos-Mentalität ihrer potenziellen Opfer. Sie versprechen also Vergünstigungen, Preisnachlässe, kostenlose Geschenke, Boni, Rabatte, Schnäppchen oder gleich ganz Kostenloses. Und tatsächlich kommt es oft genug vor, dass die Täter wirklich Kostenloses anzubieten haben, nämlich Waren, Dienstleistungen oder Informationen, die Dritte kostenlos im Web zur Verfügung stellen. Einziger Unterschied: Die Abzocker nutzen diese kostenlosen Leistungen aus, um damit – ohne eigene Arbeit – Geld zu verdienen.
Regel 4: Vorsicht, wenn Ihnen im Internet Dienste oder Waren als „kostenlos“ oder „free“ versprochen werden. Irgendwo ist dabei immer der Haken. Denn niemand hat etwas zu verschenken.
Abzocker haben Angst vor der deutschen Justiz und vor dem deutschen Finanzamt. Deshalb verstecken sie sich gerne in der Anonymität und hinter Postfachadressen im Ausland. Besonders beliebt dabei: Dubai, Großbritannien, Schweiz, British Virgin Islands, und Rumänien.
Regel 5: Klicken Sie immer auf das Impressum und sehen Sie nach, wie und wo der Anbieter im Streitfall erreichbar ist. Postfachadressen und Adressen an exotischen Zielen sind grundsätzlich verdächtig.
Abzocker behaupten gerne, bei ihnen gebe es tolle Preise zu gewinnen, man habe Nachrichten oder Botschaften von Dritten erhalten und könne diese abrufen, es gebe kostenlose Programme herunterzuladen, man könne bei ihnen per Test sein Gehalt ausrechnen, seinen Intelligenzquotienten oder sein Horoskop bestimmen lassen, eine Model-Karriere starten oder eine Menge Geld verdienen. Einzige Bedingung: Man soll seine Daten eintragen. Aber nur darum geht es letztlich: Die Betrüger brauchen einen Namen und eine Adresse, an welche sie dann später ihre fragwürdigen Rechnungen schicken können.
Regel 6: Nochmal: Seien Sie immer misstrauisch, wenn ihnen jemand im Internet Dienste oder Waren schenken will. Niemand hat etwas zu verschenken! Entweder, man will ihre Daten (um sie zu verkaufen) – oder ihr Geld.
Abzocker behaupten immer wieder gerne, man habe ja die IP-Adresse gespeichert, die einen Vertragsschluss bestätige. Das ist natürlich völliger Unfug. Die Drohung mit einer gespeicherten IP-Adresse greift grundsätzlich ins Leerre, weil allein eine IP-Adesse überhaupt nichts beweist. Wer zu solchen Mitteln und Methoden greifen muss, um sein Geld einzufordern, ist – ein Abzocker.
Regel 7: Lassen Sie sich von der Drohung mit einer gespeicherten IP-Adresse niemals einschüchtern. Nur dubiose Geschäftsleute greifen zu derartigen Methoden.
So funktioniert die Abzocke mit verstecken Kosten
Beispiele für Internetseiten mit versteckten Kosten
Die sinnlose Drohung mit der gespeicherten IP-Adresse
Inkassofirmen und ihre dubiosen Drohungen
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit
Die Rechtslage: Warum Opfer bei versteckten Kosten nicht zahlen müssen
Verbraucherzentralen raten: Nicht zahlen, nicht einschüchtern lassen
Das sollten Sie als Opfer einer Abofalle oder Kostenfalle tun
Fazit: Nur keine Angst vor Abofallen, Betrug und Abzocke
So erkennen Sie Kostenfallen und Abzocker im Internet
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