Der Mahnbescheid ist für viele Menschen eine Horrorvorstellung. Genau das wird auch von Abzockern und deren Inkassofirmen und Anwälten ausgenutzt. Sie drohen mit einem Mahnbescheid – und verschicken in seltensten Einzelfällen sogar einen. Angst muss man deshalb nicht haben. Lesen Sie hier die größten Irrtümer über den Mahnbescheid – und was tatsächlich stimmt.
Mahnbescheide werden von Rechtsanwälten und Inkassofirmen verschickt.
Falsch. Richtig ist: Echte Mahnbescheide kommen ausschließlich(!) vom Amtsgericht, und zwar im gelben Umschlag per Einschreiben / Postzustellungsurkunde. Kommt der Brief vom Anwalt oder einem Inkassobüro, handelt es sich einfach nur um eine Mahnung – so „offiziell“ sie auch aussehen mag.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Das heißt, dass ich sofort bezahlen muss.
Falsch. Sie können dem Mahnbescheid einfach widersprechen wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht zu Recht besteht. Machen Sie unter dem Punkt „Widerspruch“ ein Kreuzchen an der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ und schicken Sie den Brief binnen 14 Tagen an das Gericht zurück, am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
Mahnbescheid heißt: Ein Gericht hat den Fall geprüft und festgestellt, dass die Forderung zu Recht besteht.
Falsch. Das Gericht hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht erhoben wird. Wenn jemand einen Mahnbescheid beantragt (das geht sogar übers Internet), läuft der Rest weitgehend automatisiert ab. Ein Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht druckt den Text auf einen Formbrief, stempelt ihn und schickt ihn an den vermeintlicher Schuldner.
Geprüft wird das Ganze erst dann, wenn der Schuldner Einspruch einlegt und der Fall tatsächlich von einem Amtsrichter verhandelt wird. Gerade bei Abzockern kommt es praktisch nie so weit. Bei unseriösen Firmen verläft das Ganze nach dem Widerspruch meist im Sande.
Nur seriöse Firmen beantragen Mahnbescheide.
Falsch. Einen Mahnbescheid kann jeder beantragen – eben weil das Gericht gar nicht prüft, was dahintersteckt.
Firmen verschicken nur dann einen Mahnbescheid, wenn sie sich ihrer Sache sehr sicher sind.
Falsch. Gerade bei Abzocke im Internet haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder gesehen, dass Mahnbescheide vor allem als Druckmittel verschickt wurden. Wenn der Betroffene dann widersprach und damit zeigte, dass er nicht leicht einzuschüchtern ist, gaben die Abzocker umgehend auf.
Einen Mahnbescheid kann man ignorieren.
Falsch. Wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren und widersprechen, wenn die Forderung nicht besteht. Reagieren Sie nicht, wird das Ganze nämlich rechtskräftig und der Absender kann einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen – selbst wenn die Forderung überhaupt nicht berechtigt ist.
Wenn ich einen Mahnbescheid nicht bezahle, werde ich kreditunwürdig.
Falsch. Es ist völlig legitim, eine Forderung, die man für falsch hält, zu bestreiten.
Nach dem Mahnbescheid kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus.
Falsch. Wenn Sie dem Mahnbescheid fristgerecht (also binnen 14 Tagen) widersprochen haben, kommt überhaupt niemand. Nach dem Widerspruch wird der Fall entweder von einem Amtsrichter geprüft – oder die Sache verläuft komplett im Sande.
Wenn ich einen Mahnbescheid bekomme, bin ich vorbestraft.
Falsch. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Das Mahnwesen läuft beim Zivilgericht (wo Menschen gegen Menschen streiten), Bestrafungen gibt es nur bei den Strafgerichten (wo der Staat gegen Menschen vorgeht).
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