Kostenlose Filehoster und One-Click-Hoster (OHC) ersetzen immer häufiger die bekannten Tauschbörsen wenn es darum geht, Dateien zu sichern, zu tauschen, zum Download anzubieten oder zu teilen. Aber Vorsicht: Auch bei der Nutzung von Rapidgator, Depfiles, Uploaded & Co. lauern Risiken. Wir zeigen, wie Sie Sharehoster wirklich sicher nutzen.
Spätestens seit dem Schlag der Ermittlungsbehörden gegen MegaUpload Anfang 2012 stehen Filehoster regelmäßig in den Schlagzeilen. Diskutiert wird über Geschäftsmodell und Missbrauch von Sharehostern für illegale Zwecke. Immer wieder werden die Hoster in der öffentlichen Diskussion dabei mit Tauschbörsen gleichgesetzt – was allerdings angesichts der Technik so nicht stimmt. Hier im Überblick die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Filehoster – auch Sharehoster oder One-Click-Hoster (OCH) genannt – sind Online-Dienste, bei denen man Dateien hoch- und herunterladen kann. Wenn man eine Datei bei einem Filehoster hochgeladen hat, erhält man einen bestimmten Link, über den die Datei wieder heruntergeladen werden kann. Diesen Link kann man nun Dritten zur Verfügung stellen – etwa per Email oder in einem Forum. Wer den Link kennt, kann sich besagte Datei dann auf seinen Computer herunterladen.
Filehoster sind damit vergleichbar mit Cloud-Diensten im Internet, ermöglichen aber eben auch den bequemen Tausch oder die Verteilung auch großer Dateien. Da der Download in der Regel durch einen Klick erfolgt und auch das Hochladen nicht viel aufwändiger ist, sind entsprechende Dienste sehr beliebt.
Filehoster bieten Up- und Download in der Regel zunächst einmal kostenlos an. Wer mehr Komfort wünscht, etwa viel Speicherplatz, eine längere Speicherzeit, und insbesondere eine schnellere Download-Geschwindigkeit, kann sich einen kostenpflichtigen Zugang buchen. Die Preise beginnen bei etwa fünf bis sieben Euro pro Monat. Jahres-Abonnements oder Daten-Tarife sind zumeist etwas günstiger. Wer mehrere Filehoster nutzten will, kann auf sogenannte Multi-OHC zurückgreifen. Diese bündeln Zugänge zu mehreren kostenpflichtigen Filehostern zu einem einzigen Account. Der Vorteil für den Kunden: Mit einem einzigen Nutzernamen und Passwort kann er sich in verschiedene Filehostern einloggen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Filehoster in vielen Bereichen die Tauschbörsen abgelöst haben. Auch wenn die Dienste-Betreiber selbst das vehement bestreiten: 1-Klick-Hoster werden mittlerweile sehr häufig eingesetzt, um Software, Filme, Musik oder Pornografie zu verbreiten. Häufig geschieht dies, indem die großen Dateien in kleinere Pakete aufgeteilt und die Links dorthin als Linksammlungen in einschlägigen Blogs oder Foren angeboten werden. Die Verteilung und Verbreitung der Dateien wird durch spezielle File-Suchmaschinen, die es inzwischen ebenfalls gibt, noch erleichtert. Nutzer müssen dann nur noch den Namen der gewünschten Datei und den bevorzugten Dienste-Anbieter angeben, um auf entsprechende Angebote zu stoßen.
Bisweilen werden die Datenpakete durch unverfängliche Dateinamen getarnt oder mit einem Passwort versehen. Das macht es Dienste-Anbietern, Ermittlungsbehörden, aber auch zufälligen Zeugen schwer, die echten Inhalte der Dateien zu erkennen.
Professionelle Software- und Filmpiraten bieten die Dateien zudem auf mehreren Filehostern gleichzeitig an. Wenn ein Diensteanbieter einen oder mehrere Datei-Teile löscht, können Nutzer diese dann einfach bei anderen Anbietern herunterladen.
Nein. Zunächst einmal ist es völlig unbedenklich und legal, seine eigenen Dateien auszulagern und bei einem Filehoster oder Sharehoster hochzuladen. Auch Daten, die urheberrechtlich nicht geschützt sind oder von den Rechteinhaber ganz bewusst dazu bestimmt wurden, frei verteilt zu werden, dürfen bei solchen Diensten hochgeladen und über sie verteilt werden.
Fakt ist aber auch: Natürlich gilt auch bei Filehostern die bekannte Rechtslage zum Urheberrecht. Heißt: Das Herunterladen offensichtlich rechtwidriger Vorlagen ist verboten und kann verfolgt werden. Offensichtlich rechtswidrig heißt zum Beispiel, dass Sie bei einem Sharehoster einen Film entdecken, der gerade erst im Kino angelaufen ist. Hier müssen Sie davon ausgehen, dass es sich um eine illegale Kopie handelt. Der Download ist also verboten und kann zivilrechtlich verfolgt werden.
Zivil- und strafrechtliche Verfolgung droht Ihnen sogar, wenn Sie über Filehoster illegal urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten und zum Download anbieten. Zwar haben die meisten bekannten Filehoster ihren Sitz im Ausland; eine Zusammenarbeit mit, oder Datenherausgabe an deutliche Ermittlungsbehörden ist -zumindest aktuell – noch eher unwahrscheinlich. Dennoch sollte man sich diesen möglichen Ärger – von der Abmahnung über die Hausdurchsuchung bis hin zur Verurteilung- besser sparen.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Entscheidend ist, ob der Download der Dateien vom Recht auf Privatkopie abgedeckt ist. Wenn die Datei offensichtlich rechtswidrig – also ohne Erlaubnis, sie zu teilen – hergestellt wurde, ist auch der Download illegal. Das dürfte vor allem dann der Fall sein, wenn es sich um einen aktuellen Film, ein Musikstück, eine TV-Serie handelt, und wenn der Link zur Datei in einem Board gepostet wurde. In diesem Fall müssen Sie – theoretisch – mit einer Abmahnung rechnen.
In der Praxis dürfte man Ihnen allerdings kaum auf die Spur kommen – vorausgesetzt, Ermittlungsbehörden und Rechteinhaber „lauschen“ beim download nicht mit oder kommen in den Besitz von Protokolldateien des Filehoster-Betreibers. Dies könnte im Rahmen von Ermittlungsverfahren allerdings passieren.
Das Geschäftsmodell der Filehoster selbst steht derzeit auf dem rechtlichen Prüfstand. So entschied das OLG Düsseldorf, dass dem bekannten One-Click-Hosters RapidShare eine präventive Kontrolle der bei ihm hochgeladenen Dateien auf Urheberrechtsverletzungen nicht zumutbar sei (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.2010, Az. I-20 U 166/09).
Das Hanseatische Oberlandesgericht wiederum stellte fest, dass auch Filehoster – eben wie Rapidshare – als Störer in Haftung genommen werden können, wenn über sie Urheberrechtsverletzungen begangen werden (Hanseatisches OLG, Urt. v. 14.03.2012 – Az. 5 U 87/09). Eine Revision zum BGH wurde zugelassen. Und das entschied im September 2013: „Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen“.
Im Februar 2014 entschied das Landgericht Frankfurt, dass ein Filehoster, der trotz Kenntnis einer Rechtsverletzung die Daten eines Spiels nicht sofort löscht sondern weiter anbietet, dem Rechteinhaber gegenüber zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet ist (Az. 2-06 O 319/13).
Zu den gängigen kostenlosen Filehoster gehören aktuell (Stand: 2014) rapidgator.com, uploaded.to, keep2share.cc, depositfiles,com, bitshare.com, oboom.com, rapidshare.com und netload.in sowie einige andere. Ein Vergleich der Sharehoster zeigt, dass diese im Grunde die gleichen Funktionalitäten aufweisen. Auch bei wichtigen Details wie dem Preis und der Verfügbarkeit sind die Unterschiede im Vergleich eher marginal. Bei der durchschnittlichen Download-Geschwindigkeit schienen Berichten zufolge die etablierten Anbieter wie Rapidshare oder Depositfiles die Nase vorne zu haben.
Beim Thema Datenschutz und Datensicherheit haben letztlich alle Anbieter das gleiche Manko: Da sie ihren Sitz im Ausland haben, ist die Frage, ob und wie sicher Nutzerdaten sind, nicht zu beantworten. Gerade wer sich auf einen kostenpflichtigen Account einlässt, muss den Zusicherungen der Filehoster vertrauen, dass sie sich an die Datenschutzschutz-Standards halten.
Die Nutzung von Filehostern ist nicht ganz ungefährlich – vor allem dann, wenn man sich in den dunkleren Ecken des Internet bewegt. Bekannte Risiken:
Filehoster sind eine praktische Sache -wenn man sie sinnvoll und sicher einsetzt. Beachten Sie deshalb folgende Tipps:
2021 Computerbetrug.de - alle Rechte vorbehalten