Abgemahnt zu werden ist für Betreiber einer Internetseite, eines Forums, Wikis oder Blogs eine äußerst unangenehme Erfahrung. Doch ein Einzelfall ist man damit nicht. Täglich flattert Dutzenden Menschen in Deutschland eine Abmahnung ins Haus – mit allen damit verbundenen Folgen: Angst, Verunsicherung, möglicherweise ein langwieriger Rechtsstreit und hohe Kosten. Was Sie über Abmahnungen wissen sollten und wie Sie sich als Abgemahnter verhalten müssen, lesen Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie im Internet die Rechte eines anderen verletzen, hat dieser zwei Möglichkeiten: Er könnte Sie verklagen, was lange dauert und zudem sehr teuer und aufwändig werden kann. Die zweite Möglichkeit ist die so genannte Abmahnung. Das bedeutet, dass der Betroffene Ihre (vermeintlichen) Rechtsverstöße dokumentiert und Sie – meist über einen Anwalt – auffordert, diese Verstöße sofort zu unterlassen und auch in Zukunft nicht mehr zu begehen. Dazu erhalten Sie eine so genannte Unterlassungserklärung. Das ist nicht anderes als ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie mit dem Abmahner schließen sollen. In diesem Vertrag sagen Sie schriftlich zu, dass Sie den Rechtsverstoß nicht länger begehen.
Wenn Sie diese Unterlassungserklärung unterschreiben, ist der Fall abgeschlossen. Die Gerichte müssen also nicht mehr eingreifen. Die Abmahnung ist letztlich nichts anderes als eine Möglichkeit, Streitigkeiten ohne Hinzuziehung eines Gerichte beizulegen.
Als größtes Problem dabei erweisen sich allerdings die Kosten. Anders als in anderen Ländern sieht das deutsche Recht nämlich vor, dass der Abgemahnte in solchen Fällen alle notwendigen Kosten des Anderen übernimmt. Und das kann teuer werden. Denn bezahlen müssen Sie (von Einzelfällen abgesehen) auch den Anwalt, der die Gegenseite vertreten hat. Wie hoch diese Kosten sind, errechnet sich aus dem Streitwert – den der Abmahner frei festlegen kann.
Nimmt Ihr Gegner z.B. einen Streitwert von 50.000 Euro an (was gar nicht so unüblich ist), betragen allein die Kosten für den gegnerischen Anwalt rund 1600 Euro. Bei einem angenommenen Streitwert von 100.000 Euro wird der gegnerische Anwalt sogar schon 2065 Euro in Rechnung stellen. So ist es kein Wunder, dass sich manche Anwälte mit dem Abmahnwesen ein neues Geschäftsfeld eröffnet haben – und sich damit eine goldene Nase verdienen.
Abmahnungen erfolgen aus den verschiedensten Gründen. In den meisten Fällen werden sie verschickt wegen Verstößen gegen das
Allerdings wird längst nicht jede Abmahnung nur aus den obigen Gründen verschickt – zumal man viele – gerade fahrlässige – Rechtsverstöße auch mit einem einfachen Anruf abstellen könnte. Immer wieder wird auch abgemahnt um
Abmahnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden. sie können also auch per Mail oder Telefon erfolgen. In der Regel werden Sie allerdings einen Brief erhalten, meist per Einschreiben und Fax vorab. Darin schildert der Abmahner – oder sein Anwalt – den angeblich begangenen Rechtsverstoß. Dazu setzt er Ihnen eine Frist, binnen derer Sie den Rechtsverstoß abstellen müssen. Diese Frist ist in der Regel sehr kurz, oft nur wenige Tage.
Dazu sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sie sollen sich also verpflichten, den Rechtsverstoß abzustellen, nie wieder zu begehen, und im Fall einer doch erfolgenden Wiederholung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann unterschiedlich sein. Oft werden 5001 Euro gefordert, das ist der Mindestbetrag, damit der Abmahner gegebenenfalls vor dem Landgericht klagen kann.
Beigefügt ist der Abmahnung die vorformulierte Unterlassungserklärung. Meist erhalten Sie auch eine Vollmacht des Anwalts (also die Bestätigung, dass der Anwalt im Auftrag des Abmahners handelt), sowie in vielen Fällen auch gleich eine Rechnung über die Anwaltskosten, zumindest aber eine Aufforderung, die Kosten des Abmahners zu erstatten.
Nein. Denn eine Abmahnung ist eine Rechtshandlung und keine Willenserklärung. Das bedeutet, dass die Abmahnung auch dann wirksam wird, wenn Sie behaupten, sie nicht erhalten zu haben. Selbst dann würde es genügen, wenn der Abmahner nachweisen kann, dass er den Brief oder das Fax abgeschickt hat. Deshalb sollten Sie als Betreiber einer Webseite, eines Blogs oder Forums auch immer sicherstellen, dass Sie Ihre Post sehr zeitnah erhalten.
Ganz wichtig: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, müssen Sie auf jeden Fall in irgendeiner Form reagieren. Und das ganz schnell, denn in der Regel setzt der gegnerische Anwalt bewusst eine sehr kurze Frist. Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gegen Sie sofort gerichtlich vorgehen – ohne, dass Sie darauf noch angemessen antworten können. Und das wird in aller Regel teuer. Folgende Möglichkeiten haben Sie als Abgemahnter:
Wenn Sie die Abmahnung nicht akzeptieren oder nicht fristgerecht reagieren, kann der Abmahner vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das heißt, dass ein Gericht – im Fall von Rechtsverletzungen im Internet kann der Abmahner frei wählen, welches Gericht er nimmt – ohne mündliche Verhandlung prüft, ob die Ansprüche des Abmahners gerechtfertigt sind. Dabei lesen die Richter natürlich nur die Argumente des Abmahners und werden ihm in den meisten Fällen Recht geben.
Wenn das Gericht die einstweilige Verfügung erlässt, sind Sie verpflichtet, den darin erhobenen Forderungen zu folgen. Ansonsten kann und wird ein Strafgeld gegen Sie verhängt werden.
Gegen diese richterliche Verfügung können Sie dann nur noch vorgehen, indem Sie die mündliche Hauptverhandlung beantragen. In dieser müssten Sie die Richter dann überzeugen, dass sie in der einstweiligen Verfügung Unrecht hatten – ein schwieriges Unterfangen. Hinzu kommt, dass Sie sich bis zur endgültigen Entscheidung an die Vorgaben der einstweiligen Verfügung halten müssen.
Um zu verhindern, dass Ihre Argumente bei einer einstweiligen Verfügung nicht berücksichtigt werden, können Sie bei Gericht eine so genannte Schutzschrift hinterlegen. Darin sollten alle Gründe aufgeführt sein, warum die Verfügung Ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigt wäre.
Wichtig: Die Schutzschrift muss natürlich bei dem Gericht hinterlegt werden, bei dem der Abmahner dann auch seine einstweilige Verfügung beantragt. Es empfiehlt sich also, seine Schutzschrift bei allen Gerichten zu hinterlegen, vor die der Abmahner möglicherweise ziehen könnte. Das ist kostenlos und auch per Fax möglich.
Wenn Sie wegen eines Rechtsverstoßes abgemahnt werden, sollen Sie in aller Regel die Kosten ersetzen, die dem Abmahnenden entstanden sind. Dabei handelt es sich normalerweise um die Kosten für den eingesetzten, gegnerischen Anwalt. Und diese wiederum errechnen sich aus dem Streitwert, der in der Abmahnung angenommen wird. Sprich: Je höher der Anwalt den Streitwert ansetzt, umso mehr Geld verdient er an der Abmahnung. Vierstellige Beträge sind daher keine Seltenheit.
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