Als Betreiber einer Internetseite, eines Blogs, Forums oder Wikis haben Sie die technische Möglichkeit, alles zu veröffentlichen, was Sie wollen. Vieles davon ist auch tatsächlich durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Aber Achtung: Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung findet da seine Schranken, wo andere Gesetze verletzt werden.
Webmaster und Blogger fallen regelmäßig aus allen Wolken, wenn Ihnen plötzlich die Abmahnung einer Anwaltskanzlei oder sogar eine Vorladung der Polizei ins Haus flattert. „Aber in Deutschland gilt doch das Recht der freien Meinungsäußerung“, empören sie sich dann meist. Das ist durchaus richtig. Doch auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist kein Freibrief, Gesetze oder die Rechte anderer Menschen zu verletzten. Als Betreiber einer Webseite können Sie so unter anderem wegen
in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Die Gratwanderung zwischen erlaubten und nicht erlaubten Inhalten ist schwierig.
Mit dem Siegeszug der Blogs ist eine mächtige Form des Bürgerjournalismus entstanden. Für Wirtschaftsunternehmen hat das eine ganz besondere Konsequenz: Sie müssen sich nicht mehr nur der Kritik renommierter Medien wie Zeitungen, Radio und Fernsehen stellen, sondern können sehr schnell auch ins Visier von enttäuschten Kunden geraten, die ihre Meinung per Blog im Internet verbreiten. Die besonderen Eigenheiten der „Blogossphäre“, also der Gemeinschaft der Blogger, hat zur Folge, dass derartige Meinungsäußerungen schnellstens auf der Vielzahl von Seiten erscheinen, bzw. in vielen Blogs verlinkt werden – und damit auch in den Suchmaschinen erscheinen. Wir sprechen hier vom sogenannten Shitstorm.
Gerade in negativen Bewertungen, bzw. Veröffentlichungen sehen viele Unternehmen eine Gefahr für ihren Ruf – und schlagen mit aller Macht zurück. So kommt es immer häufiger vor, dass öffentlich kritisierte Firmen juristisch gegen ihnen unliebsame Blogger vorgehen.
Anwaltliche Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen sind mit erheblichen Kosten verbunden – Geld, das zwar die Unternehmen aufbieten können, die betroffenen Webmaster oder Blogger aber nicht. Diesen bleibt häufig nichts anderes übrig als klein beizugeben – selbst, wenn ihre Kritik absolut berechtigt ist. Ob diese Form des „Krisen-Managements“ den Beschwerdeführern nicht eher schadet als nützt, sei freilich dahingestellt. Oft erreichen Firmen, die gegen ihre Kritiker im Netz vorgehen, genau das Gegenteil des gewünschten Ziels: Statt dass die Kritik zurückgenommen wird, verbreitet sie sich nun erst recht im Netz. Das Phänomen ist als sogenannter Streisand-Effekt bekanntgeworden: Wird ein Internetnutzer von einem scheinbar übermächtigen Gegner unter Druck gesetzt, solidarisieren sich hunderte oder tausende Menschen mit ihm und sorgen nun nerst recht dafür, dass die strittige Meldung bekannt wird.
In diesem Zusammenhang sei nicht verschwiegen, dass es auch Fälle gibt, in denen Blogger oder Webseitenbetreiber tatsächlich „über die Stränge schlagen“ und ungerechtfertigte oder nicht erwiesene Behauptungen verbreiten, um ihren Frust loszuwerden. Hier sind die – zum Teil geharnischten – Reaktionen der betroffenen Unternehmen sogar gerechtfertigt.
Beachten Sie bei Ihren Veröffentlichungen die geltende Gesetzgebung und vor allem den Persönlichkeitsschutz Dritter. Verzichten Sie auf Links oder Veröffentlichungen strafbarer Inhalte. Wenn Sie öffentlich Kritik an Dritten üben oder eine Plattform für derartige Kritik bereitstellen, sollten Sie die geäußerten Behauptungen auch belegen können. Im Fall eines drohenden Rechtsstreits sollten Sie abwägen, ob Sie die streitgegenständlichen Äußerungen von Ihrem Internetauftritt entfernen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wichtig: Wenn Ihnen Anwaltsschreiben, Abmahnungen oder Schreiben der Strafverfolgungsbehörden ins Haus flattern, sollten Sie auf jeden Fall schnell reagieren. Ignorieren wird im Zweifelsfall immer zu Ihren Lasten gehen.
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