Reputation Management – Verteidigen Sie Ihren Ruf

Reputation Management ist der Versuch, seinen guten Ruf in der Öffentlichkeit zu schützen oder Veröffentlichungen über die eigene Person positiv zu beeinflussen. Gerade in Zeiten des Mitmach-Internets und der Personensuchmaschinen sind Reputation Management und Selbstmarketing für jeden Bürger wichtig. Wir zeigen, wie Sie Ihren Ruf im Internet schützen und verteidigen – und was Sie gegen die unerwünschte Veröffentlichung persönlicher Daten, Fotos oder Informationen tun können.

 

Rufschädigung im Internet – leichter denn je

Rufschädigung und Gerüchte im Internet

Gegen Rufschädigung und Gerüchte im Internet hilft gutes Reputation Management. Bild: Fotolia.com

Rund 30 Prozent aller Suchmaschinenanfragen, so Schätzungen, sind personenbezogen. Ob Arbeitgeber, Nachbar, Vermieter oder Freunde: Immer mehr Menschen suchen (und finden) im Internet Informationen über andere Menschen. Und das kann für den Betroffenen fatal sein. Denn zugleich bietet das Internet unzählige Möglichkeiten, Tatsachen, Meinungen, Gerüchte, aber auch Lügen zu veröffentlichen und zu verbreiten. Was tun, wenn man plötzlich über sich selbst Informationen im Internet findet, die schlichtweg falsch sind und den eigenen Ruf gefährden? Dann gilt es, schnellstmöglich einzugreifen. Denn ein Gerücht ist nur noch schwer aus der Welt zu schaffen.

 

Wenn die Vergangenheit peinlich wird

Gefährlich auch: Das Internet hat ein schier unbegrenztes Gedächtnis: Was einmal veröffentlicht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Sobald die Crawler der Suchmaschinen und Archiv-Systeme eine Information „aufgeschnappt“ haben, ist diese im schlimmsten Fall für immer gespeichert und online abrufbar – für Jedermann. So kann es schnell passieren, dass man von der eigenen Vergangenheit eingeholt wird. Bilder oder Kommentare, die man vor längerer Zeit noch stolz ins Internet einstellte, sind einem heute nur noch peinlich. Keinesfalls soll der neue Arbeitgeber sehen, wie man einst betrunken für Party-Bilder posierte. Höchst unangenehm, wenn der neue Partner die früheren Liebesschwüre für den Ex-Freund oder die Ex-Freundin im Internet liest. Und dass man in diesem oder jenem Verein tätig ist, der einen oder anderen Partei angehört oder in bestimmten Angelegenheiten engagiert war, geht die breite Öffentlichkeit eigentlich auch nichts (mehr) an.

Hier kommt das so genannte Reputation Management ins Spiel. Es gilt, darauf Einfluss zu nehmen, wie man in der (Internet-)Öffentlichkeit dargestellt wird.

 

Verbieten, abmahnen, löschen lassen, korrigieren?

Wenn Dritte über Sie Daten, Bilder, Filme oder Informationen im Internet veröffentlicht haben, die Ihnen nicht recht sind, müssen Sie abwägen und entscheiden:

  • Haben Sie überhaupt ein Recht darauf, die Daten verändern, löschen oder korrigieren zu lassen?
  • Bekommen Sie Zugriff auf Daten und Urheber? Können Sie den Verantwortlichen notfalls zwingen, in Ihrem Sinne zu handeln?
  • Schadet es Ihnen möglicherweise mehr als es Ihnen nützt, wenn Sie auf die unerwünschten oder falschen Informationen aufmerksam machen?
  • Droht Ihnen unter Umständen der Streisand-Effekt – führt also Ihr Bemühen um Löschung von Informationen dazu, dass diese erst recht verbreitet werden?  Gerade in der Blogger- und Foren-Szene ist es üblich, derartige Versuche publik zu machen.

 

So gehen Sie gegen unerwünschte Veröffentlichungen im Internet vor

Das können Sie tun, wenn Sie Veröffentlichungen über sich selbst nicht (mehr) im Internet finden und lesen wollen:

  • Eine namentlich bekannte Person hat über Sie Lügen oder falsche Behauptungen im Internet veröffentlicht:

Schreiben Sie den Betreffenden an und fordern Sie ihn unter angemessener Fristsetzung (ca. sieben Werktage) auf, die falschen Behauptungen zu entfernen und Ihnen die Löschung schriftlich zu bestätigen. Folgt er der Aufforderung nicht, können Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, gegen den Betreffenden rechtlich vorzugehen. Ob sie den Betroffenen zivilrechtlich in Anspruch nehmen, oder gar strafrechtlich belangen können, sollten Sie mit einem Juristen klären.

  • Ein unbekannter Dritter hat über Sie Lügen oder falsche Behauptungen in einem Blog, Wiki oder Forum veröffentlicht:

Informieren Sie den Betreiber des Blogs, Forums oder Wikis über den Sachverhalt und fordern Sie ihn unter angemessener Fristsetzung auf, die strittigen Inhalte zu löschen. Benennen Sie die strittigen Inhalte dabei exakt. Der Plattformbetreiber ist rechtlich verpflichtet, nach positiver Kenntnis (aber nicht vorher) einer Rechtsverletzung auf seiner Plattform zu handeln, die Inhalte zu prüfen und ggf. auch zu entfernen. Macht er das nicht, kann er als Mitstörer abgemahnt und gegebenenfalls zur Unterlassung verpflichtet werden.

  • In einem Blog, einem Forum oder auf einer Internetseite werden über Sie sachlich zutreffende, aber Ihnen unangenehme Sachverhalte berichtet, die Sie lieber nicht in der Öffentlichkeit sehen wollen.

Wenn Sie – etwa als Geschäftsmann, Politiker oder engagierter Bürger – in für die Öffentlichkeit relevanter Weise agiert haben, müssen Sie Berichterstattung und öffentliche Diskussion darüber hinnehmen. Auch polemische Kritik kann dabei zumutbar sein: „In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht“, erklärte etwa das Oberlandesgericht Koblenz (Urt. vom 12.07.2007 – Az. 2 U 862/06).

Was Sie nicht hinnehmen müssen ist so genannte Schmähkritik, also Kritik, die allein deshalb geäußert wird, um Sie persönlich jenseits der eigentlichen Sache herabzuwürdigen.

  • Sie haben selbst in einem fremden Blog, Forum oder in einem sozialen Netzwerk Inhalte veröffentlicht, die Sie jetzt lieber nicht mehr sehen wollen:

Löschen Sie die Inhalte so schnell wie möglich. Ist das nicht möglich, bitten Sie den Betreiber der Plattform oder dessen Moderatoren, die Inhalte zu löschen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie allerdings möglicherweise nicht.

  • Ein Internetdienst hat alle verschiedene Inhalte über Sie im Internet zusammengesammelt und bietet diese in komprimierter Form zu Ihrem Namen an (Personensuchmaschine):

Fordern Sie den verantwortlichen Betreiber des Dienstes schriftlich mit Fristsetzung dazu auf, diese Zusammenstellung zu Ihren Namen zu unterlassen. Informieren Sie zugleich in Kopie den Landesdatenschutzbeauftragten, der für den Sitz des angeschriebenen Unternehmens zuständig ist, über Ihr Anliegen. Sollte das Unternehmen nicht oder nicht in Ihrem Sinne reagieren, prüfen Sie gemeinsam mit einem Anwalt Ihres Vertrauens mögliche Unterlassungsansprüche.

 

Aktives Reputation Management

Wissen Sie, was alles über Sie im Internet gespeichert, behauptet, veröffentlicht und verbreitet wird? Haben Sie Ihren Ruf in der Öffentlichkeit unter Kontrolle? Wenn nicht, sollten Sie an die Arbeit gehen – mit einem aktiven Reputation Management:

1. Schritt: Überprüfen Sie Ihre Datenspur

Stellen Sie fest, was über Sie im Internet zu finden ist. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Einfachste: Sie „ergoogeln“ sich. Geben Sie in eine Suchmaschine wie Google (www.google.de) Ihren Namen ein. Benutzen Sie dabei verschiedene Kombinationen, nämlich

Vorname Nachname

Nachname Vorname

„Vorname Nachname“ (also in Anführungsstrichen)

Überprüfen Sie nun in den Suchergebnissen, was über Sie zu finden ist, ob diese Informationen richtig sind und ob Ihnen die Verbreitung recht ist.

Statt Internetsuchmaschinen können Sie ebenso gut spezielle Personensuchmaschinen nutzen, etwa yasni (www.yasni.de), 123people (www.123people.com) oder myonid.de (www.myonid.de). Auch hier sollten Sie die Suchergebnisse kontrollieren und entsprechend handeln.

2. Schritt: Korrigieren Sie falsche Daten

Sorgen Sie im zweiten Schritt dafür, dass falsche oder schädliche Informationen über Sie korrigiert, bzw. gelöscht werden. Wenden Sie sich dazu immer entweder an die Urheber oder an die Betreiber der Plattformen, auf denen die Informationen veröffentlicht sind. Handeln Sie dabei angemessen und beachten Sie, dass Druck sehr schnell auch Gegendruck erzeugt. Eine höflich formulierte Bitte wird Sie also in vielen Fällen weiterbringen als die Drohung mit Anwalt und Abmahnung.

3. Sorgen Sie für positive Informationen über sich

Genauso, wie falsche oder unschöne Informationen über Sie im Internet verbreitet werden, können auch richtige und positive Informationen über Sie im Internet verbreitet werden. Warum machen Sie es dann nicht gleich selbst? Platzieren Sie an geeigneter Stelle – etwa in sozialen Netzwerken – Profile von sich, die Ihre positiven Seiten hervorheben. Schreiben sie ein Blog – über sich und Ihr berufliches Fachgebiet. Wichtig: Vermeiden Sie dabei Spam und vor allem lügen Sie nicht. Denn auch das wird von der Netzgemeinde schnell entdeckt und geht für Sie nach hinten los.

 

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