Urteil

Beleidigung auf Facebook: Azubi muss 2500 Euro zahlen

22. Februar 2013

Lästern bei Facebook kann teuer werden: Das Amtsgericht Heidelberg hat jetzt eine Auszubildende zu 2500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie ihren Arbeitgeber bei Facebook beleidigt hatte. Die Summe wurde fällig, obwohl die Beschimpfungen nur für ihre Facebook-Freunde sichtbar waren. [Mehr]

Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2gether.de

14. November 2011

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen. [Mehr]
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