IP-Payment: Bezahlen und Abrechnen per IP-Adresse

IP-Payment, also das Bezahlen und Abrechnen über die IP-Adresse, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, was IP-Payment (auch IP Billing genannt) ist, und wo die Vorteile, Nachteile und Risiken liegen.

Technische Grundlagen: So funktioniert Bezahlung per IP-Adresse

Wenn Sie Ihren PC mit dem Internet verbinden, bekommt dieser eine eindeutige Adresse zugewiesen. Diese „Hausnummer im Netz“ nennt man IP-Adresse, wobei IP für „Internet Protocol“ steht. Diese Adresse ist notwendig, damit angeforderte Daten im Netz auch wirklich zu Ihrem PC finden – und umgekehrt. Eine IP-Adresse besteht aus vier Zahlen zwischen 0 und 255, die durch Punkte getrennt sind. Internet-Provider wie T-Online weisen ihren Nutzern bei jedem Surfvorgang eine neue, so genannte dynamische IP-Adresse aus einem großen Pool zu. Internetserver verfügen dagegen über eine feste IP-Adresse.

Das so genannte IP-Payment (auch IP-Billing genannt) nutzt die Tatsache aus, dass jeder Internetsurfer anhand seiner IP-Adresse identifizierbar ist. Ruft ein Internetsurfer nun kostenpflichtige Inhalte oder Dienstleistungen über dieses Abrechnungssystem ab, speichert der Provider (also die Firma, die den Internetzugang herstellt) die IP-Adresse des Kunden zusammen mit Datum und Uhrzeit des Besuchs ab.

Die Abrechnung erfolgt dann über die ganz normale Telefon- und/oder Internetrechnung. Voraussetzung, dass diese Methode funktioniert, ist natürlich eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Provider, der die IP-Adresse einem Ansachlussinhaber zuordnen kann, un dem Anbieter des kostenpflichtigen Dienstes.

Zu Beginn im Frühjahr 2005 war IP-Payment zunächst nur in Österreich möglich. Dort lief dieses Abrechnungssystem unter dem Namen „bill it easy“ (billiteasy). Im Februar 2007 schlossen die Montax Payment Services GmbH und die Deutsche Telekom ICSS nach eigenen Angaben einen Kooperationsvertrag für bill-it-easy. ICSS sollte damit die weltweite Vermarktung und Anbindung von bill-it-easy an Internet- und Mobilfunkprovider übernehmen. Die Anbindung an Händler und Contentanbieter lag bei Montax, die für den Betrieb und die Weiterentwicklung von bill-it-easy verantwortlich sei.

Wo kann IP Payment eingesetzt werden?

IP-Payment eignet sich prinzipiell zur Abrechnung jeglicher Inhalte und Dienstleistungen. Insbesondere, weil es bislang keinerlei gesetzliche Regelungen oder gar Tarifobergrenzen gibt, können darüber sowohl kleinste Beträge („Micropayment“), als auch hohe Summen abgerechnet werden. Nachdem die Provider das Inkasso über die normale Rechnung übernehmen, bietet sich das System vor allem für kleine Anbieter von Internet-Dienstleistungen an, für die sich ein eigenes Inkasso nicht lohnen würde. Zudem können damit auch Internetsurfer abgerechnet werden, die nur einen DSL-Zugang haben und damit nicht als Dialer-Nutzer infrage kommen.

Insofern könnte IP-Payment eines Tages die bisherigen telefonischen Mehrwertdienste  ersetzen, zumindest aber ergänzen. In diesem Zusammenhang wurde das System auch schon als DSL-Dialer bezeichnet, auch, wenn dieser Name den technischen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Voraussetzung wäre allerdings eine flächendeckende oder weit reichende Beteiligung der Provider an diesem System.

Abrechnung und Inkasso bei Bezahlung über die IP-Adresse

Kosten, die über IP-Payment anfallen, dürften vom jeweiligen Internet-Provider über die normale Rechnung beim Kunden eingezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Provider an das System angeschlossen ist.  Nach Abzug einer entsprechenden Provision wird das Geld dann an den Anbieter der jeweiligen Dienstleistung und an den Bereitsteller der technischen Plattform weitergeleitet.

Betroffene des IP Payment

Um es deutlich zu sagen: Über IP-Payment kann jeder Internetsurfer abgerechnet werden, wenn sein Provider an das System angeschlossen ist. Durch die Identifizierung allein über die IP-Adresse ist es dabei völlig egal, ob der Nutzer über analoges Modem, ISDN-Verbindung, Breitbandverbindung wie DSL, Satellit, WLAN oder GPRS verbunden ist. Zudem ist bei dieser Form der Abrechnung auch die technische Plattform egal. Nutzer von Microsoft Windows sind ebenso betroffen wie Nutzer von Linux oder MacOS.

Gefahren und Risiken des IP Payment

Abrechnung über die IP-Adresse hat den Vorteil, dass der Kunde keinerlei Änderungen an seinem PC vornehmen, oder spezielle Software (z.B. Dialer) installieren muss. Dieser einfache Zugang kann allerdings auch Gefahren in sich bergen:

  • Wenn keinerlei weitere Authentifizierung des Nutzers stattfindet, könnten unseriöse Anbieter durch technische Manipulationen – etwa über ActiveX, JavaScript und andere aktive Inhalte – veranlassen, dass die Abrechnung beim Betreten einer beliebigen Webseite gestartet wird.
  • Allein der Besuch einer Internetseite (und die damit erfolgende Protokollierung einer IP-Adresse) beweisen noch nicht, dass eben dieser Besuch auch willentlich und bewusst erfolgte. So können Internetnutzer durch verschiedene technische Mittel – vom Javascript-Einsatz bis zum einfachen HTTP-Moved – gezielt auf bestimmte Seiten „geschoben“ werden.
  • Bislang (Stand Mitte 2008) existieren keinerlei rechtliche Vorgaben für das IP Payment, weder für Tarifobergrenzen oder Anbieterkennzeichnung, noch für den Zugang an sich. Insofern ist nicht auszuschließen, dass dieses System in Zukunft auch von unseriösen Anbietern missbraucht werden könnte – wenn es denn in Deutschland kommt.
  • Die Frage, ob die Identifizierung eines Nutzers anhand einer IP-Adresse ausreicht, um einen Vertragsschluss zu beweisen, ist völlig ungeklärt.
  • Eine potenzielle Risikogruppe stellen die Nutzer drahtloser Internetanschlüsse („WLAN“) dar. WLAN sind in der Regel seitens der Hersteller nicht oder nur schlecht gegen unberechtigtes Eindringen geschützt. Hacker hätten so die Möglichkeit, sich von außen in das drahtlose Netzwerk einzuloggen und über den fremden Router auf kostenpflichtige Seiten mit IP Payment zuzugreifen. Die Rechnung würde dem – ahnungslosen – Nutzer des WLAN in Rechnung gestellt.
  • Konkrete Schutzmaßnahmen gegen ungewollte IP-Abrechnungen sind aktuell nicht bekannt.

Situation in Österreich

Die montax GmbH, die das Abrechnungssystem in Österreich betreibt, betonte bereits 2005, dass sie jedem Anbieter, der gegen geltendes Recht verstößt, sofort die Abrechnung über „bill-it-easy“ sperren werde.

Schutz vor unerwünschten Rechnungen über IP Payment

Die Frage, wie man sich vor unerwünschten Abrechnungen über IP Payment schützen kann, ist weiter schwer zu beantworten. Als erste Schutzmaßnahme wäre zu empfehlen, im Browser des eigenen Rechners aktive Inhalte wie ActiveX und JavaScript zu deaktivieren, um zumindest die Gefahr technischer Manipulationen auf Webseiten zu minimieren. Die richtigen PC-Einstellungen zeigen wir auf einer eigenen Seite. Denkbar wäre auch eine Sperre entsprechender IPs, über die teure Inhalte abgerechnet werden. Dies könnte auf der eigenen Desktop-Firewall geschehen oder über den DSL-Router. Voraussetzung dafür wäre jedoch zumindest ein gewisses Grundwissen seitens des Nutzers. Zugleich müsste eine solche Blacklist ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Insofern wird es wohl kurz- bis mittelfristig an den Anbietern selbst liegen, den Missbrauch ihres Systems zu verhindern und damit eine Entwicklung wie bei den Mehrwertdienste-Nummern und den Dialern zu verhindern.

 

Mehr zum Thema Abzocke am Telefon

Vorkasse-Betrug am Telefon: Sie haben gewonnen – sollen aber erst einmal zahlen

Mehrwertdienste und Servicenummern

Kosten und Tarife bei Servicenummern

Sie haben gewonnen: Abzocke mit 0900-Nummern

Anruf in Abwesenheit: Der Trick mit den 0137 und 0900-Nummern

Gewinn-Briefe mit 0900-Nummern

Wap-Billing: Abofallen bei iPhone und Smartphones

Drittanbietersperre: Schutz gegen teure Abos durch Handy und Smartphone

Kostenfalle R-Gespräche

Telefonrechnung zu hoch? So wehren Sie sich

IP-Payment: Bezahlung über die IP-Adresse

Handy-Dialer und Handy-Viren