Sie haben einen „Anruf in Abwesenheit“ auf Ihrem Handy, der anscheinend von einer 0900 oder 0137-Nummern stammt? Ihnen wurde per Bandansage mitgeteilt, dass Sie einen Geld- oder Sachpreis gewonnen hätten und diesen nur noch per Anruf einer 0900-Nummer anfordern müssen? In beiden Fällen sollten Sie vorsichtig sein. Denn Betrüger versuchen gerade, an Ihr Geld zu kommen. Wir zeigen Ihnen hier, was Ihnen passiert ist, wer hinter den Taten steckt und wie Sie notfalls wieder an Ihr Geld kommen.
Neben dem Trick, arglosen Menschen am Telefon einen angeblich gewonnenen Geld- oder Sachpreis zu versprechen (siehe Kapitel Gewinnversprechen) sind in den vergangenen Jahren regelrechte Wellen von „Anrufen in Abwesenheit“ über Deutschland hinweggerollt. Das Ziel der Täter war immer das Gleiche: Abzocken auf Kosten Dritter.
Lockanrufe sind eine Mischung aus technischer Trickserei und Irreführung argloser Handybesitzer. Die Täter mieten zunächst einmal hochtarifierte 0137 oder 0900-Nummern, so dass sie bei Anrufen über diese Nummer mitverdienen können. Dann wählen sie über Computer eine Vielzahl von Mobilfunknummern an. Das ist ganz einfach: Mit Hilfe von „Primärmultiplex-Anschlüsse“ (PMx) können bis zu 30 Nummern gleichzeitig angewählt werden. Oft werden auf diese Weise ganze Rufnummernblöcke durchtelefoniert, also zum Beispiel alle Nummern von 0172-1111111 bis 0172-9999999. So erklärt sich auch die oft gestellte Frage von Betroffenen, „wie die an meine Nummer kommen“: Es ist reiner Zufall.
Nach kurzem Anklingeln unterbrechen die Abzocker die Verbindung wieder. Diese Zeit reicht aus, um eine bestimmte Nummer zu übertragen. Die dabei eingesetzte Technik heißt „CLIP no screening„. Die echte Nummer des Anrufers wird also unterdrückt und stattdessen eine andere vorgegebene Nummer übertragen – nämlich die gemietete, teure 0137 oder 0900-Nummer. Diese erscheint auf dem Handydisplay der Opfer als „Anruf in Abwesenheit“.
Die Masche ist klar: Die Täter hoffen, dass die Angerufenen nicht auf die Vorwahl achten, sondern einfach zurückrufen – weil sie glauben, dass sie tatsächlich jemand erreichen wollte. Aus diesem Grund werden Lockanrufe mit der Vorwahl 0137, 0900 oder 0088 (Satelliten-Nummer) von den Tätern auch gerne in der Nacht oder den frühen Morgenstunden gestreut. In dieser Zeit können sie am ehesten damit rechnen, dass ihre Opfer aus dem Schlaf gerissen oder entsprechend unaufmerksam sind.
In den vergangenen Jahren hat sich bei den Lockanrufen eine perfide Vorgehensweise der Täter herauskristallisiert. In aller Regel starten die Abzocker ihre Anruf-Wellen am Freitagabend ab etwa 21 Uhr und setzen diese dann über das Wochenende bis zum frühen Sonntagabend fort. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Am Wochenende arbeiten die Nummern-Provider nicht, bei denen die 0137- oder 0900-Nummern angemietet sind. Außerdem können die Täter davon ausgehen, dass sie am Wochenende, an Feiertagen oder in Ferienzeiten die meisten Opfer am Handy erreichen.
Lockanrufe werden manchmal auch „Ping-Anrufe“ (Ping-Calls) genannt. Der Begriff wurde aus der Computerwelt übernommen. Dort überprüft man mit einem „Ping“-Befehl, ob ein PC in einem Netzwerk verbunden ist.
So erscheint ein 0137-Lockanruf auf dem Handy-Display:
Wenn Sie auf einen Lockanruf hereinfallen und anrufen, entstehen Ihnen je nach Nummer unterschiedliche Kosten. Handelt es sich um eine 0137-Nummer, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen mit der nächsten Mobilfunkrechnung zwischen 49 Cent und 2,50 Euro abgebucht werden. Bei 0900-Nummern können bis zu 30 Euro pro Anruf auflaufen, bei Satelliten-Nummern mit der Vorwahl 0088 immerhin noch bis zu fünf Euro pro Minute. Eine genaue Übersicht finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Wichtig: Immer wieder wird im Internet und in Mails das Gerücht verbreitet, bei Anrufen auf bestimmte 0137-Nummern könnten horrende Kosten entstehen, weil die Verbindung ohne Wissen des Anrufers bis zu einer Stunde lang gehalten werde. Bei diesem Bericht (oft als Warnung formuliert) handelt es sich jedoch um eine Falschmeldung, einen so genannten Hoax. 0137-Nummern werden eventbasiert abgerechnet, also pro Anruf und damit unabhängig von der Verbindungsdauer. Gleiches gilt natürlich für die 01377.
Die juristische Diskussion zur strafrechtlichen Bewertung ist noch im Gange. Es gibt auch Rechtsmeinungen die besagen, dass die Betroffenen ja selbst die teure Nummer angerufen hätten, und somit eben kein Betrug vorliege.
Davon ganz abgesehen stößt die Strafverfolgung von Lockanrufen noch auf ein weiteres Problem: Der Schaden im jeweiligen Einzelfall ist meist so gering, dass entweder die Betroffenen gar keine Anzeige erstatten, oder die jeweilige Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder einstellt. Genau darauf setzen die Abzocker natürlich: Zwei Euro Schaden mögen für den Einzelnen nicht viel sein; wenn die Täter freilich gleich 100.000 Handybesitzer anrufen, kommen sie schnell auf mehrerer zehntausend Euro Umsatz.
Die schlechteste Lösung ist zweifellos, gar nichts zu unternehmen. Sie sind Ihr Geld los, die Täter treiben weiter ungestört ihr Unwesen. Deshalb sollten Sie als Opfer eines Lockanrufs auf jeden Fall aktiv werden:
Die Bundesnetzagentur stellt ein Formular für Meldungen bereit. Eine Strafanzeige mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft oder örtliche Kriminalpolizei könnte zum Beispiel so aussehen (Zutreffendes ausfüllen/Nichtzutreffendes streichen):
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen (versuchten) gewerbs-/bandenmäßigen Betrugs
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen (versuchten) gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 3, 5 StGB und stelle zugleich Strafantrag. Ich bin Inhaber eines Mobilfunkanschlusses bei dem Netzbetreiber (…) mit der Rufnummer (…).
Am (…) erreichte mich auf meinem Handy ein Anruf. Bevor ich diesen annehmen konnte, trennte der unbekannte Anrufer die Verbindung. Als „Anruf in Abwesenheit“ erschien auf dem Display meines Handys die Nummer 0137….. Dabei handelte es sich um eine so genannte MABEZ-Nummer, also eine hoch tarifierte Servicenummer, die eigentlich für Gewinnspiele, aber nicht für normale Telefonanrufe vorgesehen ist. Mit dem Kurzanruf sollte mir offensichtlich vorgespiegelt werden, dass mich tatsächlich ein Anrufer mit der Nummer 0137… erreichen wollte. Damit sollte ich zum Rückruf auf die teure Rufnummer verleitet, und dem Täter dadurch ein Vermögensvorteil verschafft werden.
Dies erfüllt den Tatbestand des (versuchten) Betrugs.
Recherchen im Internet (Seiten nennen) zeigen deutlich, dass ich nicht das einzige Opfer dieser Lockanrufe war. Tatsächlich dürften hunderte oder sogar tausende Menschen in gleicher Weise irregeführt worden sein. Damit besteht der Verdacht, dass diese Betrugshandlung gewerbsmäßig betrieben wird, bzw. eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten gebracht wurde.
Mir ist bewusst, dass der Schaden bei dem einzelnen Geschädigten relativ gering ausfällt (regelmäßig um die 1,50 Euro pro Rückruf). Der Gesamtschaden pro „Welle“ dürfte aber in fünf- bis sechsstellige Beträge gehen. Die Bagatellgrenze ist jedenfalls weit überschritten.
In der Vergangenheit wurden in vergleichbaren Fällen erfolgreich Sammelverfahren wegen des Missbrauchs gebührenpflichtiger Mehrwertdienste-Nummern durch die Staatsanwaltschaften Augsburg (Az. 304 Js 103092/03) und Hildesheim (Urteil des LG Hildesheim vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02) durchgeführt. Diese bitte ich zur strafrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts heranzuziehen.
Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der erleichterte Informationsaustausch unter den Geschädigten haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Provider von Mehrwertdienste-Rufnummern wie das oben genannte Unternehmen innerhalb kürzester Zeit von den Missbräuchen informiert werden. Diese Firma erhält selbst einen Anteil der Gebühren, die durch die betrügerischen Anrufe erwirtschaftet werden. Insofern bitte ich Sie auch um Überprüfung, ob sich dieses Unternehmen der Beihilfe zum Betrug strafbar macht, wenn es von betrogenen Nutzern auf die Machenschaften hingewiesen wurde und dennoch Auszahlungen an die Letztveranwortlichen vornimmt, bzw. den auf sich selbst entfallenden Gebührenanteil behält.
Als Beweis kann der „Anruf in Abwesenheit“ auf meinem Handy eingesehen werden/Eine Kopie meines Handydisplays mit dem „Anruf in Abwesenheit“ füge ich bei. Screenshots der Meldungen anderer Betroffener im Internet finden Sie im Anhang.
Ich bitte Sie höflich, die Ermittlungen aufzunehmen und mich zu gegebener Zeit über deren Ergebnis zu unterrichten.
Wie kann ich mich vor Lockanrufen schützen?
Eine Möglichkeit wäre es, teure Mehrwertdienstenummern wie 0900 und 0137 für Ihren Anschluss zu sperren. Wenden Sie sich an Ihren Anbieter. Ansonsten hilft nur Vorsicht und Misstrauen. Reagieren Sie auf „Anrufe in Abwesenheit“ immer erst nach Prüfung der Nummer, die Sie anrufen sollen. Bei unbekannten Nummern sollten Sie gar nicht zurückrufen. Auch wichtig: Klären Sie Ihre Kinder über diese Masche auf.
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